Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für sämtliche Leistungen zwischen Roland Lehner Event-Safety e.U. (im Folgenden „Event-Safety“) und seinen Vertragspartnern.
  2. Event-Safety ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Sie werden in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung Vertragsinhalt.
  3. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen oder die Vereinbarung gegenteiliger Bestimmungen des Vertragspartners bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch Event-Safety, dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
  4. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsfälle mit dem Vertragspartner als vereinbart. Maßgeblich ist jeweils die gültige Fassung bei Vertragsabschluss.

2. Angebot und Vertragsabschluss

  1. Der Vertrag kommt zustande, sobald das von Event-Safety gelegte Angebot schriftlich von dem Auftraggeber angenommen wurde.
  2. Wenn nachträglich Umstände bekannt werden, die die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse des Auftragsgebers betreffen und geeignet sind, die Rechtsposition von Event-Safety negativ zu beeinflussen, ist Event-Safety berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine geeignete Sicherstellung des vereinbarten Entgelts zu verlangen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen. Der Event-Safety entstehende Schaden ist vom Auftraggeber zu ersetzen.
  3. Sollte Event-Safety nach Vertragsabschluss erkennen, dass für die vertragsgemäße Erfüllung Anpassungen oder Ergänzungen des Vertrages erforderlich sind, verpflichtet sich Event-Safety den Auftraggeber umgehend von diesen Umständen zu informieren. Sollte der Auftraggeber die von Event-Safety vorgeschlagenen und für notwendig erachteten Anpassungen/Ergänzungen ablehnen, ist Event-Safety berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Auftraggeber stehen diesfalls keine Ansprüche gegenüber Event-Safety aus welchem Rechtsgrund auch immer zu. Event-Safety ist allerdings berechtigt, den entstandenen Schaden geltend zu machen, wenn die notwendigen Anpassungen/Ergänzungen des Vertrages auf Umstände zurückzuführen sind, die dem Auftraggeber bekannt waren, Event-Safety allerdings vor Vertragsabschluss nicht mitgeteilt wurden, sodass Event-Safety diese in seinem Angebot nicht berücksichtigen konnte. Diesfalls ist der Auftraggeber verpflichtet, ein Stornoentgelt gemäß Punkt 5.0 zu bezahlen. Einigen sich die Parteien über die von Event-Safety vorgeschlagenen Änderungen/Ergänzungen ist dies schriftlich festzuhalten. Die Mitarbeiter von Event-Safety sind nicht befugt verbindliche Erklärungen zu Änderungen/Ergänzungen abzugeben oder entgegenzunehmen. Derartige Erklärungen des Auftraggebers gelten als nicht verbindlich, sofern sie nicht schriftlich von Event-Safety bestätigt wurden.
  4. Event-Safety ist berechtigt, den Vertrag mit dem Auftraggeber einseitig so abzuändern, sofern dies zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist. Diese Änderungen sind dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen.

3. Preise, Bezahlung

  1. Sämtliche Rechnungen von Event-Safety sind innerhalb von zehn Tagen ab Eingangsdatum beim Auftraggeber ohne Abzüge auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto von Event-Safety zu bezahlen.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Event-Safety sämtliche Einwände gegen die gelegte Rechnung binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich bekanntzugeben, anderenfalls diese Rechnung ausdrücklich als anerkannt und akzeptiert gilt.
  3. Ein Skonto ist nur dann zulässig, wenn er ausdrücklich von Event-Safety schriftlich eingeräumt wurde.
  4. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Gewährleistungs-, Garantie-, Schadenersatz-ansprüche oder sonstige von Event-Safety nicht anerkannte Gegenansprüche mit fälligen Zahlungen aufzurechnen oder durch die Erhebung einer Einrede Zahlungen zurückzuhalten.
  5. Wenn der Vertragspartner seinen Zahlungspflichten oder sonstigen wesentlichen Vertragspflichten nicht vollständig und fristgerecht nachkommt, ist Event-Safety berechtigt, das Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch ausstehenden Leistungen auszuüben und unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
  6. Im Falle eines berechtigten Vertragsrücktrittes durch Event-Safety oder eines unberechtigten Vertragsrücktrittes seines Vertragspartners ist Event-Safety berechtigt, ein Stornoentgelt gemäß Punkt 5.0 zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder des entgangenen Gewinns bleibt hiervon unberührt.
  7. Werden von Event-Safety Dienstleistungen erbracht, für die ein Stundensatz vereinbart ist, wird bei einer Leistungserbringung an gesetzlichen Feiertagen ein Feiertagszuschlag in Höhe von 100 % auf den vereinbarten Stundensatz verrechnet, auch wenn dieser nicht im Angebot ausgewiesen ist. Bei der Erbringung von Dienstleistungen am 24.12. und 31.12. wird ein 50 %iger Aufschlag auf den vereinbarten Stundensatz verrechnet, auch wenn dieser nicht im Angebot ausgewiesen ist.
  8. Die Abrechnung erfolgt nach den im Angebot angeführten Mindestarbeitszeiten. Darüber hinausgehende Stunden werden nach dem tatsächlichen Aufwand im Halbstundentakt verrechnet. Sollte im Angebot keine Mindestarbeitszeit angeführt sein, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand im Halbstundentakt.

4. Einsatz des Personals

  1. Event-Safety erbringt seinen Leistungen durch qualifizierte Mitarbeiter. Die Wahl des eingesetzten Personals obliegt ausschließlich Event-Safety . Sollte der Auftraggeber einen Wechsel des von Event-Safety eingesetzten Personals wünschen, ist dies schriftlich Event-Safety unter Angabe der hierfür angeführten Gründe mitzuteilen. Event-Safety wird dies prüfen und behält sich, für den Fall, dass keine begründeten Umstände für einen Wechsel vorgebracht werden, vor, den Wunsch des Auftraggebers abzulehnen.
  2. Während der Durchführung der Veranstaltungen haben die von Event-Safety eingesetzten Teamleader die Verantwortung für die Durchführung der vereinbarten Leistungen. Deren Anweisungen sind vom Auftraggeber umzusetzen und zu akzeptieren, anderenfalls Event-Safety keine Verantwortung dafür übernehmen kann, dass die Leistung vertragskonform erbracht wird. Sollte die Erbringung der vertraglichen Leistung daran scheitern, dass Anweisungen der Teamleader von Event-Safety vom Auftraggeber nicht akzeptiert oder umgesetzt werden, stehen dem Auftraggeber keine diesbezüglichen Ersatzansprüche gegenüber Event-Safety zu. Hingegen behält Event-Safety einen Anspruch auf Bezahlung des gesamten Entgeltes, auch wenn die Leistung aufgrund der Nichtakzeptanz der Entscheidungen der Teamleader nicht vertragskonform erbracht werden kann.

5. Stornobedingungen

5.1 Zwischen dem Auftraggeber und Event-Safety gelten folgende Stornobedingungen als vereinbart:

  • Storno/Absage bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: keine Stornokosten
  • Storno/Absage bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Netto-Auftragssumme (zzgl. Ust)
  • Storno/Absage weniger als 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Netto-Auftragssumme (zzgl. Ust)

6. Haftung

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Erbringung der Leistungen, außer das Gesetz schreibt zwingend längere Fristen vor.
  2. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird in jedem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Die Verjährungsfrist wird durch Mängelrügen, Gewährleistungsprüfungen und die Durchführung von Gewährleistungsbehelfen nicht unterbrochen.
  4. Bei weitergehenden Ansprüchen, insbesondere Schadenersatzansprüchen vertraglicher oder deliktischer Natur, haftet Event-Safety nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn sowie jeden Vermögensschaden wird ausdrücklich und in jedem Fall ausgeschlossen.
  5. Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren sechs Monate ab Kenntnis des Schadens. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder arglistigen Verschweigen eines Mangels, diesfalls beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
  6. Die Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB wird generell ausgeschlossen.

7. Datenschutz

  1. Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist: Roland Armin Lehner, Inhaber von Roland Lehner Event-Safety e.U., 7053 Hornstein, Alte Bandfabrik 1/4b, Telefonnummer: 0650/33 20 909, E-Mailadresse: [email protected].
  2. Event-Safety erhebt die personenbezogenen Daten, wenn diese vom Vertragspartner im Rahmen der Vertragsanbahnung oder im Zuge des Vertragsabschlusses mitgeteilt werden. Event-Safety verwendet die mitgeteilten Daten zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung der Anfragen. Nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen und Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden diese gelöscht, sofern der Vertragspartner nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung seiner Daten eingewilligt hat oder Event-Safety eine darüberhinausgehende Datenverwendung vorbehalten hat, die gesetzliche erlaubt ist, oder über die in dieser Erklärung informiert wurde.
  3. Zur Vertragserfüllung geben Event-Safety Daten, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist, beispielsweise an Lieferanten, weiter.
  4. Personen, deren Daten verarbeitet werden, haben nach der DSGVO auch das Recht auf Auskunft, Löschung oder Berichtigung unter den dort genannten gesetzlichen Voraussetzungen. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Einschränkung oder Löschung von Daten sowie Widerruf gegebenenfalls erteilter Einwilligungen oder Widerspruch gegen eine bestimmte Datenverwendung wird ersucht, sich an folgende Stelle zu wenden:

Roland Armin Lehner, Inhaber von Roland Lehner Event-Safety e.U., 7053 Hornstein, Alte Bandfabrik 1/4b, E-Mailadresse: [email protected] oder mit dem Kontaktformular

8. Schlussbestimmungen

  1. Zur Entscheidung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis stehenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in 7000 Eisenstadt ausdrücklich vereinbart.
  2. Die Verträge mit Event-Safety unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss von UN- Kaufrecht.